Reisezeit A
Preis pro Tag: 136 Euro
26.06.2010 - 28.08.2010
Preis pro Tag: 83 Euro
27.03.2010 - 26.06.2010
28.08.2010 - 30.10.2010
18.12.2010 - 08.01.2011
Reisezeit C
Preis pro Tag: 57 Euro
03.01.2010 - 27.03.2010
30.10.2010 - 18.12.2010
Mindestmietdauer Reisezeit B + C 2 Übernachtungen
Mindestmietdauer zu den Feiertagen 4 Übernachtungen Ab 6 Übernachtungen Endreinigung enthalten.
Reinigung (nur bei Buchung von weniger als 6 Übernachtungen) : 65,00 Euro
Umbuchungspauschale: 80,00 Euro
In der Ferienregion Fischland - Darß - Zingst wird die Kurtaxe entsprechend den jeweiligen Ortssatzungen erhoben. Sie wird zur Pflege, Instandsetzung und zum Reinigen der Kur- und Erholungseinrichtungen genutzt. Außerdem werden die Aufwendungen für das Rettungswesen und die Veranstaltungsangebote von der Kurtaxe bestritten.
Standardausstattung aller Ferienhäuser/Ferienwohnungen:
Anreise:
täglich ab 15.00 Uhr
Abreise:
täglich bis 10.00 Uhr
Die Zeitfenster sind notwendig damit die Reinigung der Appartements bei Gästewechsel durchgeführt werden kann. Sollte die Anreise bis 18.00 Uhr nicht möglich sein, werden wir auch dafür eine Lösung finden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen damit die Schlüssel für Ihr Ferienappartement entsprechend hinterlegt werden können.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und der Fischländer Ferien GmbH (Veranstalter) im Zusammenhang mit der Vermittlung von Ferienhäusern/-wohnungen, richtet sich nach dem Reisevertragsrecht des BGB § 651 a ff. BGB, soweit in den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.
Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Veranstalter kommt mit der auf die Buchung des Mieters folgende Übersendung einer Reisebestätigung seitens des Veranstalters an den Mieter zustande. Der Veranstalter verpflichtet sich innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Buchung durch den Mieter, dem Mieter eine Reisebestätigung zukommen zu lassen oder den Mieter darüber zu informieren, dass eine Reisebestätigung nicht erteilt wird und daher das durch die Buchung vorliegende Vertragsangebot des Mieters nicht angenommen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Mieter an sein durch die Buchung erfolgtes Vertragsangebot gebunden.
Bei Versäumnis der Frist gem. Satz 2 kommt der Vertrag nicht zustande. Der Mieter ist allerdings dann nicht mehr an sein Vertragsangebot gebunden. Der Veranstalter ist grundsätzlich verpflichtet, seine Leistungen so zu erbringen, wie sie in seinem Prospekt für das jeweilige Jahr, in welchem die Reise stattfindet beschrieben ist.
Der Veranstalter ist jedoch berechtigt abweichend von den im Internetauftritt enthaltenen Beschreibungen zu leisten, wenn hierfür ein trifftiger Grund vorliegt, insbesondere die Abweichungen auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen und die Abweichung gemessen an der vom Veranstalter zu erbringenden Gesamtleistung unwesentlich ist.
Der Mieter ist verpflichtet innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung 20 % der vereinbarten Gesamtmiete zu zahlen.
Die Restzahlung ist, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen (Übergabe Reisebestätigung) spätestens 30 Tage vor der vertraglich vereinbarten Anreise an den Veranstalter zu zahlen, wobei es für die Rechtzeitigkeit auf die Gutschrift auf dem jeweils angegebenen Konto des Veranstalters ankommt.
Erfolgt der Abschluss des Reisevertrages entsprechend Ziffer 2 der allgemeinen Bedingungen in einem Zeitraum weniger als 10 Tage vor der Anreise, ist der gesamte Mietpreis bei Anreise im Buchungsbüro zu zahlen (Bar/ EC) oder ein entsprechender Bankbeleg bei Anreise vorzuweisen.
Nebenkosten, wie Endreinigung (ab 6 Übernachtungen ), Gas, Wasser und Strom sind im Reisepreis enthalten soweit nicht im Reisevertrag etwas anderes vereinbart ist.
Reinigung (nur bei Buchung von weniger als 6 Übernachtungen): 65,00 Euro
Umbuchungspauschale: 80,00 Euro
Der Veranstalter ist gemäß der Ortssatzungen der Gemeinden auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst zur Erhebung der jeweils geltenden Kurtaxe verpflichtet. Die jeweilige Höhe wird dem Mieter in der Reisebestätigung mitgeteilt. Sie ist mit der Restzahlung gem. Ziff. 3 Abs. 2 zur Zahlung fällig.
Im Falle des Rücktritts durch den Mieter hat der Vermittler einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises nach folgender Staffelung:
Rücktritt bis 91 Tage vor Mietbeginn 50,00 EUR
Rücktritt innerhalb von 90 - 61 Tagen vor Mietbeginn 25 % des Reisepreises
Rücktritt innerhalb von 60 - 35 Tagen vor Mietbeginn 50 % des Reisepreises
Rücktritt innerhalb von 34 - 2 Tagen vor Mietbeginn 80 % des Reisepreises
Rücktritt innerhalb von einem Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 95 % des Reisepreises
Dem Mieter bleibt gestattet, den Nachweis zu führen, dass die durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen des Veranstalters und der Betrag, der durch die anderweitige Verwendung der Leistung des Veranstalters zu erzielen war, höher ist, als die pauschalierten Abzüge vom Mietpreis.
Der Veranstalter kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter gegen seine Zahlungsverpflichtungen entsprechend Ziff. 3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, insbesondere die dort enthaltenen Zahlungsfristen nicht einhält.
Der Veranstalter ist zudem berechtigt, nach Antritt der Reise durch den Mieter das Vertragsverhältnis fristlos, aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Der Veranstalter hat in all diesen Fällen einen Anspruch auf Zahlung des Mietpreises unter entsprechender Anwendung der unter Ziff. 4 getroffenen Vereinbarungen zur Zahlung des Mietpreises im Falle des Rücktritts durch den Mieter.
Auch insoweit bleibt dem Mieter allerdings vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass die durch den Rücktritt und/oder die Kündigung des Veranstalters ersparten Aufwendungen des Veranstalters und der Betrag, der durch die anderweitige Verwendung der vom Veranstalter zu erbringenden Leistung zu erzielen war, höher ist, als die pauschalierten Abzüge vom Reisepreis.
Der Veranstalter haftet aus diesem Vertragsverhältnis für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Veranstalter haftet für andere Schäden uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, der nicht Leistungsträger (§ 651 a Abs. 2 BGB) ist, sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten zurückzuführen sind.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bis zu einem Betrag in Höhe des Dreifachen des Reisepreises.